Internationale Gerichte dämmen Musks "Fishing Expedition" ein
Der Rechtsstreit von Elon Musks KI-Firma xAI – mittlerweile im Besitz von SpaceX – gegen Apple und OpenAI ist weit mehr als nur ein Streit um KI-Integrationen. Es ist ein Grundsatzkampf um die Definition und die Marktchancen von sogenannten "Super Apps". Doch die internationale Beweisaufnahme für diesen Kampf läuft anything but smooth. Nach einem Dämpfer aus Südkorea hat nun auch Singapur eine weitreichende Dokumentenforderung von xAI abgewiesen.
Der Hintergrund: xAI wirft Apple und OpenAI vor, durch die App-Store-Regeln und eine bevorzugte Integration von ChatGPT die Marktmacht auszunutzen. Konkret macht xAI zwei Kernvorwürfe: Erstens eine unfaire Kollusion, um ChatGPT im App Store zu bevorzugen, und zweitens, dass Apples Richtlinien X (ehemals Twitter) daran hindern, selbst zur Super App zu werden – also einer All-in-One-Plattform für Messaging, Payments und Services.
Um diesen zweiten Punkt zu beweisen, wollte xAI wissen, wie andere Super Apps weltweit in App-Stores behandelt werden. Die US-Gerichte gaben xAI grünes Licht, internationale Dokumente anzufordern. Gestützt auf das Haager Beweisübereinkommen (Hague Evidence Convention) wandte sich das Unternehmen an Firmen in Asien. Die Hoffnung: Beweise dafür zu finden, dass Apple systematisch Super Apps benachteiligt.
Singapur sagt "Nein" – und das gleich dreifach
Nun hat Singapurs Attorney General’s Chambers (AGC) in einem kürzlich veröffentlichten Schreiben an das US District Court in Texas alle vier Anfragen von xAI bezüglich der Firmen Gojek, Grab, GrabTaxi und WeChat abgewiesen. Die Begründung der AGC liest sich wie eine Lehrstunde in internationalem Zivilrecht und ein vernichtendes Zeugnis für die juristische Vorbereitung auf Seiten von xAI.
Singapur nannte nicht weniger als drei Hauptgründe für die Ablehnung:
- Falscher rechtlicher Rahmen: Singapur stuft die Vorwürfe von xAI als Kartell- und Wettbewerbsverstöße ein. Solche Fälle fallen nach Auffassung der AGC schlichtweg nicht in den Anwendungsbereich des Haager Beweisübereinkommens, das primär für Zivil- und Handelssachen konzipiert ist.
- Schlampige Formalien: Die Anfragen von xAI waren nicht spezifisch genug. Bei Gojek und Grab fiel auf, dass die in den Dokumenten genannten Firmennamen nicht mit den offiziellen Eintragungen im singapurischen Unternehmensregister übereinstimmen. Ein faux pas, der bei internationalen Beweisanträgen schnell zur sofortigen Ablehnung führt.
- Fishing Expedition: Der wohl gewichtigste Punkt. xAI forderte nicht spezifische Dokumente, sondern ganze Kategorien von Daten – von App-Nutzung und In-App-Zahlungen über Rankings bis hin zu Plänen zur Integration generativer KI. Singapur wertete dies, ähnlich zuvor schon Südkorea im Fall von Kakao, als unzulässige "Fishing Expedition" – also den Versuch, auf gut Glück nach belastendem Material zu suchen, ohne konkrete Hinweise auf einen Rechtsverstoß zu haben.
Analyse: Wenn US-Discovery auf asiatische Rechtssysteme trifft
Die jüngsten Rückschläge in Südkorea und Singapur offenbaren ein fundamentales Missverständnis in der Rechtsstrategie von xAI. Das US-System kennt das sogenannte "Discovery"-Verfahren, das extrem weite Beweisanordnungen erlaubt. Internationale Gerichte, insbesondere in Asien, ticken völlig anders. Sie erlauben keine massenhaften Dokumentenforderungen, wenn nicht konkrete, eng umrissene Tatbestände vorliegen. Wer mit der Gießkanne Beweise fordert, wird in Singapur oder Seoul schnell abgewiesen.
Es ist bemerkenswert, dass selbst US-Gerichte xAI bereits mehrfach "Fishing Expeditions" vorgeworfen und eigene Anfragen abgelehnt haben. Dass man dieses Vorgehen dennoch international versucht, spricht entweder für einen Mangel an juristischer Sorgfalt oder für den Versuch, durch Lautstärke und Druck Ergebnisse zu erzwingen. Beides funktioniert vor asiatischen Obersten Gerichten jedoch schlecht.
Zudem wirft die falsche Benennung von Unternehmensentitäten Fragen auf. Wenn man vorhat, multinationalen Konzernen Milliardenstreitigkeiten anzuzuhängen, sollte man zumindest deren exakte rechtliche Bezeichnungen im jeweiligen Land kennen.
Der Kern des Problems: Der Super-App-Traum
Abseits der juristischen Rückschläge bleibt die strategische Prämisse von xAI fragwürdig. Die Klage suggeriert, dass X nur wegen der App-Store-Regeln von Apple keine Super App werden kann. Das ignoriert die Realität: X hat mit der Übernahme durch Musk einen massiven Vertrauensverlust bei Werbetreibenden erlitten und ringt aktuell um ein tragfähiges Geschäftsmodell. Die Nutzerakzeptanz für X als Plattform für Finanzdienstleistungen oder umfassende E-Commerce-Angebote ist in westlichen Märkten kaum vorhanden – unabhängig davon, ob Apple 30 Prozent Provision verlangt oder nicht.
Die noch ausstehenden Anfragen in China, Indonesien, Japan, Indien und Vietnam stehen nun auf der Kippe. Nach den klaren Worten aus Singapur und Südkorea ist davon auszugehen, dass auch andere asiatische Jurisdiktionen sich weigern werden, als Werkzeug für xAIs weitreichende Beweisführungen zu dienen. Musks Rechtsstreit gegen Apple und OpenAI verliert damit langsam, aber sicher die entscheidende Evidenz aus dem Ausland.
Quelle: 9to5Mac